Sportküstenschifferschein (SKS)

 

Allgemeine Informationen:

Der Sportküstenschifferschein ist ein amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern, bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste des Festlandes.

Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

SKS

  • Mindestalter 16 Jahre,
  • im Besitz des Sportbootführerscheines See und
  • einen Nachweis über 300 Seemeilen (Vordruck Seemeilennachweis) auf Yachten mit der angestrebten Antriebsart in Küstengewässern.

DIE PRÜFUNG

Die Prüfung zum SKS gliedert sich in einer schriftlichen theoretischen Prüfung, ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

 

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen:

Unter www.elwis.de finden Sie ebenfalls den zugrundeliegenden Fragenkatalog und noch einiges mehr.


Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

  • Übungskarte: dt. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII - Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
  • Karte 1/INT1
  • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
  • Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
  • ein nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

Eine neue Übungskarte ist zur Prüfung nicht erforderlich, sie muß aber sauber radiert sein. Die Karte 1/INT1 und das Begleitheft dürfen über keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen verfügen.

Markierte Seiten im Begleitheft sind unzulässig.

 

Erfolgreich abgelegte Prüfungsteile in Theorie (Fragebogen und/oder Kartenaufgabe und Praxis werden von dem jeweils anderen Verband (DMYV/DSV) anerkannt!

 

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.

Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel

 1.  Pflichtaufgaben

 

  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung oder
  • Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
  • Ab- und Anlegen mit Antriebsmaschine
  • Wenden oder Halsen/Q-Wende
  • Beidrehen/Beiliegen

Die Pflichtaufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

 

2. Sonstige Aufgaben

Seemannschaft/Fertigkeiten

Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung von Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk.

Wetterkunde

Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage sowie deren Entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung.

Navigation

Bestimmung des Schiffsortes und von Kursen unter Anwendung der terrestrischen und elektronischen Navigation, Arbeiten mit dem Steuerkompass und/oder Handpeilkompass.

Motor, elektrische Anlage und Gasanlage

Motorkontrolle vor und nach dem Starten, Kontrolle der elektrische Anlage und der Gasanlage, sowie deren Bedienung und die Beurteilen von Störungen.

Seemannschaft/Manöver

Mit Antriebsmaschine: An- und Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers.

Unter Segel: Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beiliegen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen, Steuern verschiedener Kurse zum Wind.

Von den "Sonstigen Aufgaben" müssen von maximal fünf mindestens drei im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.

ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN

 

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (zum Antrag). Dazu müssen neben dem Antrag folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

 

  • Sportbootführerschein-See (Kopie beifügen)
  • Für die praktische Prüfung: Seemeilennachweis entsprechend der Zulassungs- voraussetzungen
  • Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 12 Monate)
  • Prüfungsgebühr plus Nebenkosten

FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG

 

Von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten Prüfung dürfen maximal 24 Monate liegen, andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach einem Monat möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden dennoch anteilig die Nebenkosten berechnet.

Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§ 10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom Prüfungsausschuss festgesetzt.