Herzlich Willkommen auf der Seite des DMYV Prüfungszentrum Schleswig-Holstein.     Wir sind ein Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. für die Sportbootführerscheine mit den Geltungsbereichen Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen, den Sportküstenschifferschein, den Fachkundenachweis und die Funkbetriebszeugnisse UBI, SRC und LRC. Bei unseren PrüferInnen handelt es sich um NautikerInnen/Kapitäne aus der Berufsschifffahrt und/oder um erfahrene WassersportlerInnen, die viele tausend Meilen vorrangig auf Segelyachten in internationalen Gewässern als SkipperInnen zurückgelegt haben.

 

Das DMYV Prüfungszentrum S-H ist als Prüfungsausschuss vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, Prüfungen für

  • den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen,
  • den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel,
  • den Sportküstenschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel (SKS),
  • den Fachkundenachweise für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (FKN),
  • das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI),
  • das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate (SRC) und
  • das Allgemeine Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate (LRC)

in Schleswig-Holstein zu prüfen und zu bescheinigen.

 

Anträge für Prüfungen, Ersatzausfertigungen und Umschreibungen finden Sie unter Downloads.

Die angebotenen Prüfungen finden Sie unter Prüfungstermine.

 

Zusätzliche Prüfungstermine für Ausbildungsenrichtungen, Schulen und Vereine sind möglich und können vereinbart werden!

Die amtlichen Gebühren sind bei allen Prüfungsausschüssen gleich. Sie sind vom Bundes- ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Besonderer Gebührenverordnung (BMVI-WS-BGebV) zum 01.10.2021 erlassen worden. Die Nebenkosten sind jetzt in den jeweiligen Gebühren enthalten und werden mit Ausnahme von Auslagen für Auslandsprüfungen nicht mehr gesondert erhoben. Der tatsächlichen Prüfungsumfang- und aufwand der einzelnen Prüfungsteile wurde angepasst und in konkreten Gebührentatbestände und als Ergänzungsprüfungen eingeführt. Ab 01.01.2023 erhöht sich die Ausstellungsgebühr für den Sportbootführerschein um 1,92 € auf 28,75 €.
Für das Nichterscheinen am gebuchten Prüfungstag wird grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

 

Ausführliche Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie im Impressum.